Ein Denkmal kaufen und umbauen
Ein Denkmal kaufen und umbauen
Wer eine denkmalgeschützte Immobilie erwerben und sie als Kapi-
talanlage nutzen möchte, der sollte einige Regeln beachten. Welche Gebäude warum erhaltenswert sind, entscheiden die Ämter für Denkmalschutz der jeweiligen Region. Für jedes Bundesland gibt es ein eigenes Denkmalschutzgesetz. Nach diesen Vorgaben tragen die Denkmalämter die denkmalgeschützten Immobilien in die Denk-
malliste ein. Kapitalanleger sowie Besitzer von Denkmälern können sich bei den Denkmalämtern über denkmalgeschützte Gebäude in-
formieren.
Alle 16 Denkmalschutzgesetze der Bundesländer haben das gleiche Ziel: Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, sind erhaltens-
werte Gebäude. Deshalb muss vor dem Beginn von Baumaßnahmen genau geklärt werden, was erlaubt ist und was nicht. Das Denkmal-
amt überwacht über die gesamte Bauzeit die Arbeiten. Je nach his-
torischer Vorlage müssen Wände in den Originalfarben gestrichen werden, Vertäfelungen aus Holz instandgesetzt oder die Treppen-
geländer originalgetreu wiederherstellt werden.
Es geht beim Bau darum, das Objekt wieder in den historisch ur-
sprünglichen Zustand zu bringen. Diese Baumaßnahmen können bei schönen Häusern aus dem 19. Jahrhundert sehr aufwendig sein. Stuckaturen im Inneren müssen originalgetreu wiederhergestellt werden, genauso wie die Figuren und Schmuckelemente an den Fassaden. Wegen solch hoher Anforderungen ist es wichtig, gut ausgebildete Kräfte mit jahrelanger Erfahrung einzusetzen. Hier sind zum Beispiel Kirchenmaler gefragt, handwerklich geschickte Schreiner, auch Künstler und natürlich Restauratoren. Informatio-
nen und Hilfestellungen bei der Auswahl von Denkmälern, aber auch bei der Finanzierung von Kauf und Umbau bieten professionel-
le Unternehmen mit Spezialisierung auf denkmalgeschützte Immo-
bilien.
Ein Beispiel ist die HansaFinanzMarketing GmbH & Co. KG in Ham-
burg, die denkmalgeschützte Immobilien in ganz Deutschland prüft und vermittelt. Sie bietet viele Informationen und eine Auswahl an Baudenkmälern auf der Internetseite www.investition-baudenk-
mal.de/ an. Baudenkmäler können aber auch in Sanierungsgebieten liegen. Bei beiden Investitionen, ob in ein Baudenkmal oder eine Immobilie in einem Sanierungsgebiet, beteiligt sich der Staat durch erhebliche Subventionen an der nachträglichen Sanierung eines solchen, besonders erhaltenswerten Objekts. Hier gilt es aber, be-
sondere Vorsicht walten zu lassen. Sanierungsgebiete sind räum-
liche, genau festgelegte Gebiete in Städten, Gemeinden, aber auch Dörfern, in denen eine städtebauliche Erneuerung stattfindet. Für Anleger, die den steuerlichen Vorteil nutzen wollen, gilt es hier ge-
nau zu prüfen, ob das Gebäude auch tatsächlich entweder in einem Sanierungsgebiet liegt oder in die Denkmalliste der Stadt eingetra-
gen ist. Ist das Gebäude kein Denkmal, oder befindet es sich außer-
halb des Sanierungsgebietes, gibt es keine steuerlichen Vergünsti-
gungen, es können also keine Sanierungskosten geltend gemacht werden.
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