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Artikel Tagged ‘Denkmalsanierung’

Denkmalschutz – für mehr Wohnraum

5. April 2013 bm_admin Keine Kommentare

Denkmalschutz ist vor allem wohnraumstiftende Maßnahme, die dafür sorgt den momentanen Run auf die Innenstädte bedienen zu können. Die sanierten Wohnungen sind heiß begehrt und für die Vermieter lohnen sich die Sanierungsmaßnahmen daher sogar in mehrfacher Dimension.

Neben entsprechenden Mieten, die verlangt werden können, gibt es zahlreiche lukrative Förderprogramme, die Eigentümer dabei unterstützen, die wertvolle Bausubstanz zu erhalten und für die nächsten Jahre bewohnt und damit lebendig zu gestalten. Aber auch außerhalb der Innenstadtlagen lassen sich differenzierte sanierungsbedürftige und ehemals wunderschöne Gebäude finden, aus denen mit viel Hingabe wieder neue Kunstwerke entstehen können. Ebenfalls ist der Denkmalschutz eine kulturerhaltende und – stiftende Maßnahme. Was wären unsere Innenstädte ohne die herrlichen stuckverzierten Altbauten der Gründerzeit? Allein durch Glas und Stahl würde wohl wenig von dem Flair entstehen, das viele unserer alten Innenstädte ausstrahlen.

Die Sanierung eines denkmalgeschützten Hauses sollte sorgfältig geplant und ausgeführt werden. Hier bedarf es zunächst einer Analyse der gesamten Bausubstanz vom Fundament bis zum Dachstuhl, da Sanierung nur ganzheitlich funktioniert. Sind hinterher die auszuführenden Arbeiten von Putz- über Dämmungs- und Dachstuhlarbeiten im Außenbereich, sowie Elektro-, Wasser- und sonstige Sanierungsmaßnahmen im Innenraum definiert, muss der Einsatz der verschiedenen Gewerke aufeinander abgestimmt werden.

Durch die verschiedenen Förderprogramme werden die zu erbringenden materiellen Leistungen um ein Vielfaches verringert und machen die Sanierungsobjekte daher zu begehrten Anlageobjekten. Aber nicht nur die Fördergelder führen zu einer Entlastung. Auch verschiedene Abschreibungsmöglichkeiten senken die steuerliche Belastung auf mehrere Jahre. Es lohnt sich also in vielerlei Hinsicht in den Denkmalschutz zu investieren. Sowohl als gute Wertanlage, zur Erhaltung kulturell wertvoller Bausubstanz – aber auch als Ort für wirklich individuell gestalteten Wohn- und Arbeitsraum, der seinesgleichen sucht.

 

Denkmalschutz – Gründerzeitbauten in neuem Glanz

3. April 2013 bm_admin Keine Kommentare

Denkmalschutz ist durch staatliche Förderprogramme einerseits und durch die wirklich attraktive Wohnraumgestaltung andererseits (zum Beispiel bei den Gründerzeitbauten unserer Städte mit hohen Decken und feinstem Stuck) ein wirklich lohnendes und wichtiges Instrument für private Wohnrauminvestoren geworden. Nach der aufwändigen Sanierung, die zu erheblichen Teilen durch die Förderprogramme mitfinanziert wird, kann der Sanierer hier durch Mieteinnahmen eine lukratives Geschäft erzielen.

Ohne Denkmalschutz wäre es nicht möglich, die verschiedenen Entwicklungsphasen unserer Kultur zu erhalten. Weiterhin wurde im Vergangenen der Bausubstanz ein Vielfaches an Aufmerksamkeit und Detailtreue geschenkt, die wir unbedingt erhalten sollten, da heute und auch in Zukunft vor allem auf Pragmatik, denn auf Kunst beim Bau geachtet wird. Viele der zu erhaltenden Bauten würden beim Neubau heutzutage jeglichen Kostenrahmen sprengen.

Denkmalschutz und vor allem praktizierter , sind Maßnahmen, die sowohl durch staatliche Hand als auch durch private Mittel finanziert werden und auch einen Anspruch darauf besitzen. An wie vielen Orten der Welt bewundern wir historische Bauwerke längst vergangener Zeiten und Kulturen?

Die Sanierung eines denkmalgeschützten Objektes ist aber nicht nur eine kulturelle Frage, sondern auch eine Frage der Wohnraumbeschaffung in unseren Städten, deren Innenstädte mehr und mehr mit Wohnraumproblemen zu kämpfen haben. Die meist in zentraler Lage befindlichen Gebäude bieten bei fachgerechter Instandsetzung viel Wohnraum gepaart mit einer außergewöhnlichen Architektur.

Die Art der Sanierung ist bei jedem Objekt unterschiedlich und muss vorausschauend geplant werden, da hier einige Gewerke aufeinander abzustimmen sind. Die Maßnahmen sind vielfältig und reichen vom Fundament bis zum Dachstuhl – von der Elektro- bis zur Wasserinstallation. Aber auch eventuell unter Farbe und Tapeten versteckte alte Ornamente und Schmuckelemente können bei Freilegung ein ganz besonderes Flair entstehen lassen, das den Wert der Immobilie weiter steigert.

 

Neue Fördermöglichkeiten für die energie-effiziente Sanierung von Baudenkmälern

6. März 2013 bm_admin Keine Kommentare

Um Gebäude und deren Wärmeversorgung in Stadtquartieren deutlich energie-effizienter zu machen, benötigt man eine gute Planung, finanzielle Sicherheit und Experten für die Durchführung. Die energieeffiziente Restaurierung eines Baudenkmals ist ein komplexes und langwieriges Projekt, das finanziell gut abgesichert werden muss und von der zuständigen Denkmalschutzbehörde überwacht wird. Dazu kann man Bundesmittel des Energie- und Klimafonds beantragen.

Die deutsche Regierung hat ein Zuschussprogramm zur Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden beschlossen, das ab März 2013 in Kraft tritt. Zwischen 2013 und 2020 sind dafür jährlich 300 Millionen Euro, also insgesamt 2,4 Milliarden Euro, für die energetische Sanierung von Gebäuden vorgesehen. Gerade denkmalgeschützte Gebäude sind betroffen, denn sie verfügen nicht über die geeignete Wärmedämmung, Fensterdichtungen und Heizanlagen. Daher ist das neue Programm gerade für Investoren von Baudenkmälern interessant. Es kann zudem der Einbau alternativer Energiequellen wie Photovoltaikanlagen gefördert werden.

Auch gibt es weiterhin das günstige Kreditprogramm der staatlichen Förderbank KfW für die energetische Sanierung, bei dem die Zinsen für Eigentümer verbilligt sind und welches auch dieses Jahr mit 1,5 Milliarden Euro unterstützt wird.

Konkret sollen aus dem neuen Förder-Budget des Bundes für einzelne Sanierungsmaßnahmen Zuschüsse von zehn Prozent der Sanierungssumme gewährt werden. Für jede Einzelmaßnahme, die ein Besitzer an seinem Haus vornimmt, können maximal 5000 Euro Zuschuss beantragt werden, bisher lag die Obergrenze bei nur 3.750 Euro. Für die Sanierung auf das sogenannte „Energieeffizienzhaus“ kann man bis zu 25 Prozent Förderung erhalten, die Obergrenze liegt bei 18.750 Euro.  Zudem wird dem Investor ein Energieberater, also ein Sachverständiger im Bereich Energieeffizienz, zur Seite gestellt, der die energie-effiziente Sanierung plant und die Durchführung in Bezug auf die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen überwacht und bei der Antragstellung auf Förderungen unterstützt.

Denkmalschutz zum Erhalt von Baudenkmälern

25. Januar 2013 bm_admin Keine Kommentare

Der Denkmalschutz ist in Deutschland für die Erhaltung historischer Stadtzentren essentiell. Er regelt, welche historischen Gebäude den Status eines Baudenkmales erhalten und somit als erhaltenswertes städtebauliches Kulturgut gelten. Erhält ein Gebäude den ehrenwerten Status Baudenkmal ist es durch viele Vorteile ausgezeichnet und durch einige Paragrafen in seinem Fortbestehen geschützt. Die Erhaltung eines Kulturdenkmales ist Pflicht.

Die Landesdenkmalämter der 16 Länder, also der Ämter, die in jedem Bundesland den Denkmalschutz und die Statusvergabe regeln, haben alle ähnliche Richtlinien zur Vergabe und zum Erhalt von Kulturdenkmälern. Besonders wichtig ist für die Experten in den Landesdenkmalämtern die Einordnung der historischen Bauten in Epoche und Stil und die Einschätzung der Schäden, welche verpflichtend reguliert werden müssen. Alle Baumaßnahmen, die ein Bauherr, Besitzer oder Investor eines Baudenkmals nun zur Restauration und Sanierung vornehmen möchte, werden streng vom zuständigen Denkmalamt überwacht.

Jedes Bundesland hat sein eigenes „Gesetz zum Schutz und Pflege der Kulturdenkmale“, sie ähneln sich jedoch in ihren Gesetzen und Paragraphen. Die Landesdenkmalämter regeln die Durchführung von Förderprogrammen und entscheiden über die Vergabe von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege der Kulturdenkmäler. Sie sind es auch, die die Kulturdenkmäler in öffentliche Verzeichnisse eintragen, worauf sie den Zustand des jeweiligen Baudenkmals erheben und festhalten und eventuelle Wandmalereien und die spezifische Architekturoberfläche festhalten.

Die Paragraphen der Richtlinien der Denkmalschutzgesetze umfassen Regelungen zur Sanierung und der Energieeffizienz an einem Baudenkmal. Wer also an seinem Baudenkmal eine neue Wärmedämmung, eine Solarenergieanlage oder z.B. Isolierglas anbringen möchte, muss dies stets in Übereinstimmung mit dem Denkmalschutz durchführen.

(Foto flickr: Lars Gebauer)

Ein Bild voller Harmonie

24. Januar 2013 bm_admin Keine Kommentare

Ob das prunkvolle Palais, die Stadtvilla oder das reetgedeckte Bauernhaus, alle haben ihren eigen Stil und bieten nach der Sanierung Wohnraum für die verschiedensten Bedürfnisse. Sie tragen dazu bei, die nur noch wenigen vorhandenen Bauplätze in unseren Innenstädten für spätere Projekte zu erhalten und trotzdem der Wohnungsnot Herr zu werden.

Die umfangreichen Sanierungsarbeiten bleiben nicht ohne Unterstützung seitens der Behörden. Nicht nur, dass die Abschreibungsmöglichkeiten für Kapitalanleger bei 100% über einen Zeitraum von 12 Jahren liegen, auch die Eigennutzer können in 10 Jahren auch 90% abschreiben. Zusätzlich werden noch 2,5% Sonder AfA für Altbau berechnet, sodass die Wiederinstandsetzungskosten einer denkmalgeschützten Immobilie zum größten Teil von der Abschreibung gedeckt werden. Übrig bleibt ein wunderschönes architektonisches Objekt, das den Menschen, die darin wohnen, ein besonderes Lebensgefühl vermittelt.

Also sollte dieser Artikel die Besitzer denkmalgeschützter Immobilien ermutigen, die Sanierung in Angriff zu nehmen. Der Gewinn, den sie dabei haben werden, lässt sich nicht nur in Geld errechnen, denn solche Juwelen der Architekturkunst haben wie alle anderen Kunstobjekte auch einen Liebhaberwert.

In allen Städten Deutschlands wird die Wiederinstandsetzung solcher Gebäude vorangetrieben und damit das Gesamtbild verändert. Berlin, Dresden, München oder Stuttgart, aber auch Baden-Baden und Augsburg sind nur ein paar Stationen auf der Reise in die Vergangenheit deutscher Baukunst.

Es liegt ausschließlich an unserem Willen und Interesse, ein neues Bild unserer Umgebung zu zeichnen, ein Bild, in dem Neues und Altes sich harmonisch zusammenfügen und uns ein besseres Lebensgefühl vermitteln.

Denkmalschutz – Pflicht und Segen zugleich

22. Dezember 2012 bm_admin Keine Kommentare

In Zeiten einer stets größer werdenden Bevölkerungszahl ist die Nachfrage nach Wohnraum immer dringlicher. Umso wichtiger ist es, alte Gebäude zu sanieren und mit moderner Technik ausgestattet, dem Immobilienmarkt wieder zur Verfügung zu stellen. Die denkmalgeschützten Häuser finden schnell  Absatz dank ihrer bevorzugten Lagen sowie ihrer sehr ansprechenden Architektur.

Städte und Gemeinden bemühen sich stetig, die Eigentümer solcher Immobilien zu unterstützen, sei es durch Fördermittel oder auch durch Steuernachlässe. Somit wird die Renovierung solcher Denkmäler wieder interessant, sowohl für den Bauherren wie auch für den Erwerber. Die zu erzielenden Renditen aus der Vermietung bringen auch immer mehr Kaufinteressenten dazu, sich Gedanken über die Rentabilität einer solchen Investition zu machen.

Neben dem unbestrittenen, sehr hohen kulturellen und künstlerischen Wert eines solchen Gebäudes, zählt natürlich auch die in den meisten Fällen hervorragende Wohnlage, sowie die solide Baustruktur bei der Überlegung, sich für den Erwerb zu entscheiden. Die zu erwartende Mietrendite übersteigt oftmals den im örtlichen Mietspiegel festgesetzten Betrag, was wiederum beim Kauf einer solchen Wohnung eine wichtige Rolle spielen kann, vor allem wenn es um die Altersvorsorge geht.

Ob man selber darin wohnt oder die Wohnung vermietet, der Besitz einer solchen Immobilie bedeutet auch, dass man zugleich Kunst und Geschichte besitzt, denn Architektur ist eine Kunst, die genauso wie die Malerei oder Bildhauerei Jahrhunderte überdauern kann und mit der Zeit immer wertvoller wird.

Als Eigentümer eines solchen Kunstwerkes hat man gleichzeitig die Pflicht dieses für zukünftige Generationen zu erhalten, damit sich auch unsere Kindeskinder noch an dieser Schönheiten erfreuen können.

(Foto flickr: martinroell)

Eine Investition fürs Leben

26. Oktober 2012 bm_admin Keine Kommentare

Die Investition in ein denkmalgeschütztes Haus ist eine Investition fürs Leben. Die meisten „Schmuckstücke“ befinden sich in Top-Lagen und bilden das Zentrum vieler deutscher Städte. Sie verfügen außerdem über sehr großzügige Wohnflächen und können bei fachgerechter Sanierung in regelrechte Luxusobjekte umgewandelt werden.

Viele scheuen noch den Angriff eines solchen Projektes, weil die Bauämter sehr strenge Auflagen, was die Denkmalsanierung anbelangt, haben. Aber sie sind zu schaffen und außerdem will man ein solches Haus mit Geschichte auch entsprechend seinem Stil restaurieren und nicht in ein 0815 Gebäude umwandeln.

Die durch die Sanierung eines denkmalgeschützten Objekts entstandenen Wohn- oder Arbeitsräume kann man nach Beendigung der Umbaumaßnahmen für gewöhnlich sehr gut vermieten. Viele Anwaltskanzleien, Notare oder Arztpraxen suchen Räumlichkeiten in solchen Gebäuden und vor allem in solchen Innenstadt-Lagen.

Auch ein erhöhter Wohnkomfort wird in solchen Häusern angeboten, denn sie werden nach den neuesten technischen und energetischen Standards restauriert und in wahre Luxusobjekte umgewandelt. Vom Stil her nicht zu sprechen, bringen die mit Stuck und Massivparkett ausgestatteten Altbau-Wohnungen ein Stück Geschichte in unser Leben.

Wenn wir versuchen einen Bauplatz mitten in der City zu ergattern, werden wir nicht umhin kommen feststellen zu müssen, dass das Grundstück schon so viel kostet wie ein fertig gebautes, denkmalgeschützes Haus, welches nur saniert werden muss. Dies  abgesehen von der Tatsache, dass es solche Bauplätze schon gar nicht mehr gibt, oder man ein bestehendes Gebäude abreißen müsste um Platz zu schaffen.

Die Fördermittel für die Sanierung denkmalgeschützter Häuser, die angeboten werden, sind je nach Bundesland unterschiedlich, aber egal wo, wenn sie mit eingerechnet werden, wird die fianzielle Belastung niedriger.

Wenn  alle diese Vorteile zusammengerechnet werden, wird klar, warum ein benkmalgeschützes Gebäude eine Investition fürs Leben ist.

Denkmalsanierung: KfW erleichtert die Fördervoraussetzungen

Die KfW-Bankengruppe wird zum 1. April 2012 den neuen Standard „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ einführen. Der im Rahmen des Förderprogramms „Energieeffizient Sanieren“ aufgesetzte Standard erleichtert die Fördervoraussetzungen für die Sanierung von Denkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz.

Dies betrifft insbesondere die Sanierung der Fassade von Denkmalimmobilien, die häufig sehr aufwendig gestaltet ist und entsprechend schwer zu dämmen ist. Bei dem neuen Standard „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ wird vorwiegend auf den Jahresprimärenergiebedarf gesetzt und weniger auf die Wärmedurchlässigkeit der Fassade.

Dr. Axel Nawrath, Mitglied des Vorstands der KfW-Bankengruppe, sagte in einer Presserklärung, man müsse den Altbaubestand in seiner gesamten Breite mit der Förderung erreichen. Nur so könne man die Energieeinsparpotentiale heben, die im deutschen Gebäudebestand liegen. Damit, dass Denkmalimmobilien bis zu ein Viertel des gesamtdeutschen Wohnimmobilienbestandes ausmachten, werde deutlich, dass es sich hierbei nicht um ein Nischenthema handele.

Voraussetzung, um die KfW-Förderung zu erhalten, ist die Bestätigung eines Sachverständigen über den Energiestandard des Objekts nach geplanter Sanierung. Weiter muss Immobilienbesitzern eine entsprechende Bescheinigung vorliegen, dass es sich bei dem Gebäude tatsächlich um ein Denkmal handelt bzw. um ein Gebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz. Diese Bescheinigung erhalten Eigentümer von der zuständigen Denkmalbehörde bzw. von der zuständigen Kommune.

Das Förderprogramm der KfW lohnt sich: Private Bauherren können einen zinsverbilligten Kredit erhalten oder sogar einen Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent der Investitionssumme.

 

Denkmalimmobilien fachgerecht sanieren

Denkmalimmobilien erzählen Geschichten aus längst vergangenen Zeiten und besitzen damit einen besonderen Charme, der auch im Rahmen einer umfassenden Sanierung erhalten bleiben sollte. Die Herausforderung einer Sanierung besteht deshalb darin, einerseits modernes und energiesparendes Wohnen zu ermöglichen, und zugleich die kunstvolle Architektur, die Bauweise und die Besonderheiten einer Denkmalimmobilie in ihrer charakteristischen Form zu erhalten.

 

Für die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien ist es wichtig, sich erfahrene Partner zu suchen, die um die Besonderheiten der historischen Objekte wissen und das Bindeglied zwischen Behörde und Bauträger darstellen. Die HansaFinanzMarketing GmbH & Co. KG arbeitet auf diesem Gebiet mit spezialisierten Unternehmen zusammen, die eine Sanierung und Modernisierung bis ins kleinste Detail unter gehobene Qualitätsstandards durchführen.

 

Je nach Zustand und Größe der Denkmalimmobilie fallen unterschiedliche Arbeiten an, die beim Erwerb eines Objektes bereits Berücksichtigung finden sollten. Die Kosten für die Sanierung einer Denkmalimmobilie lassen sich allerdings steuerlich geltend machen.

So können bei Eigennutzung der Immobilie 90 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren geltend gemacht werden. Wir die Denkmalimmobilie vermietet, so können sogar 100 % über einen Zeitraum von insgesamt zwölf Jahren abgeschrieben werden.

 

Im Fokus der Modernisierungsmaßnahmen steht meist die energetische Sanierung des Objekts, die nachhaltig Kosteneinsparungen im Energiebereich verspricht. Hier können Immobilienbesitzer auch spezielle Förderdarlehen in Anspruch nehmen – zum Beispiel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die mit besonders günstigen Konditionen einhergehen.

 

Wichtig ist bei allen Sanierungsmaßnahmen, sich im Vorfeld mit dem jeweils zuständigen Amt für Denkmalschutz abzustimmen. Unterschiedliche Bestimmungen und Regelungen müssen je nach Objekt unbedingt eingehalten werden. Sonst ist auch die steuerliche Geltendmachung der Sanierungskosten in Gefahr.

 

Denkmalimmobilien sanieren: Modernes Wohnen in alten Gemäuern

28. Februar 2012 Administrator Keine Kommentare

Denkmalimmobilien sind charmante Immobilienobjekte, die modernes Wohnen in historischen Gemäuern möglich machen. Doch die hohe Wohnqualität, die bei denkmalgeschützten Objekte immer wieder gelobt wird, kommt erst durch eine Sanierung zum Tragen. Je nach Zustand und Größe des Objekts fallen eine Vielzahl an Arbeiten an, deren Kosten beim Immobilienkauf berücksichtigt werden sollten. Allerdings lassen sich die Kosten für den nachträglichen Sanierungsaufwand auch steuerlich geltend machen.

Bei der Sanierung von Denkmalimmobilien müssen bestimmte Regelungen beachtet werden. Je nachdem, welche Teile des Gebäudes wiederhergestellt werden sollen, finden unterschiedliche Bestimmungen ihre Anwendung. Das Amt für Denkmalschutz stimmt sich im Vorfeld der Sanierung mit dem Bauträger ab und überwacht den gesamten Modernisierungsprozess. Das soll gewährleisten, dass wertvolles Kulturgut korrekt wiederhergestellt wird. Darüber hinaus wird so garantiert, dass die Sanierungskosten auch tatsächlich später vollständig steuerlich absetzbar sind.

Bei der Sanierung von Denkmalimmobilien handelt es sich in der Regel um eine Kernsanierung. Das Gebäude und dessen Technik werden auf den neuesten Stand gebracht und entsprechen dann einem Neubauzustand – behalten aber gleichzeitig ihren besonderen Charme, der aus den kunstvoll gearbeiteten Altbauten hervorgeht.

Der Sanierungskostenanteil ist jener Anteil am Kaufpreis einer Denkmalimmobilie, der nach dem Kauf steuerlich geltend gemacht werden kann. Wird die denkmalgeschützte Immobilie als Kapitalanlage erworben und an Dritte vermietet, so lassen sich die Sanierungskosten über zwölf Jahre hinweg zu 100 % abschreiben. Bei Eigennutzung lassen sich die Kosten über einen Zeitraum von zehn Jahren zu insgesamt 90 Prozent geltend machen.

Investition Baudenkmal arbeitet seit vielen Jahren mit Partner zusammen, die auf die Sanierung und Modernisierung von Denkmalimmobilien spezialisiert sind und entsprechende Fachkenntnisse mitbringen. So steht die Sanierung auf einer soliden Grundlage – und bietet die Chance auf ein renditestarkes Investment mit exzellenten Zukunftsperspektiven.