Baubeschreibung
Die Baubeschreibung ist die Grundlage
Grundlage der Bauausführung: Die Baubeschreibung
Eine denkmalgeschützte Immobilie wird restauriert und kernsa-niert, bevor der neue Bewo
hner einzieht. Des-halb kauft der Eigentümer zunächst eine Immo-
bilie, die außen wie innen stark sanierungsbe-
dürftig ist, denn der Anteil der Sanierungskos-
ten am Kaufpreis ist die spätere Grundlage der steuerwirksamen Abschreibungen. Die Baubeschreibung fasst schriftlich zusammen, wie das Objekt restauriert wird.
Die Baubeschreibung legt den Sanierungsumfang fest
In der Baubeschreibung wird schriftlich fixiert, was an dem Objekt verändert wird. Sie steht also für eine detaillierte Beschreibung der auszuführenden Baumaßnahmen. Dabei umfasst sie ebenso Maß-nahmen, die an der gesamten Immobilie vorzunehmen sind und alle Wohnungen betreffen, wie sie festlegt, was an jeder einzelnen Ei-
gentumswohnung verändert wird. Die Baubeschreibung gibt somit genau an, wie Treppenhäuser, Aufgänge und Türen restauriert wer-
den oder wie Hausflure neu gestaltet werden. Ein besonderes Highlight ist immer die Baubeschreibung für die einzelnen Wohnun-
gen.
Von Bodenbelägen und Luxusbädern
In der Baubeschreibung der einzelnen Wohnung sind die Details der Ausstattung genau festgehalten. Hier findet man die ausge-wählten Wand- und Bod
enbeläge, die Gestal-tung der Bäder und der Küchen. So anspre-
chend die Baubeschreibung allerdings gehalten sein mag, so sehr darf sie nicht darüber hinweg täuschen, dass sie eine vertragliche Grundlage darstellt, die im Zweifelsfall zum Streitgegenstand werden kann.
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