Berlin
Ihre mögliche Steuerersparnis: 192.291 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 569.160 €
Sanierungsanteil: 65,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Baden-Baden
Ihre mögliche Steuerersparnis: 232.572 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 649.120 €
Sanierungsanteil: 70,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Leipzig
Ihre mögliche Steuerersparnis: 40.593 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 101.678 €
Sanierungsanteil: 80,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Wiesbaden
Ihre mögliche Steuerersparnis: 461.610 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 2.475.450 €
Sanierungsanteil: 40,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Nürnberg
Ihre mögliche Steuerersparnis: 208.166 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 581.018 €
Sanierungsanteil: 70,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Dresden
Ihre mögliche Steuerersparnis: 254.735 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 644.800 €
Sanierungsanteil: 79,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%

AfA Steuervorteile

Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an! 030 53 06 04 52 

Beispielberechnung der Steuerersparnis einer Wohnung
Zu versteuerndes Einkommen 80.000,00 €
Steuerbelastung in 12 Jahren ohne Immobilie 321.924,00 €
Kaufpreis Denkmalimmobilie 206.035,00 €
Rückerstattung mit Immobilie in 12 Jahren 77.790,00 €

Effektiv gezahlter Kaufpreis 128.245,00 €

>> Berechnen Sie hier Ihren persönlichen Steuervorteil

 

AfA Steuervorteile durch Denkmalschutz

Ein interessanter Weg - Steuervorteile durch AfA Denkmalschutz

Früher oder später im Leben kommt bei den meisten Menschen der Wunsch nach dem eigenen Heim auf. Dann stellt sich die Frage, ob neu gebaut oder eine bestehende Immobilie erworben werden soll. An Immobilien mit Denkmalschutz denkt man oft zuletzt, wenn über-
haupt. Die Vorurteile sind massiv: kompliziert, langatmig, teuer. Da-
bei ermöglichen die Steuervorteile durch die AfA Denkmalschutz so viele Ersparnisse wie bei keiner anderen Immobilie. Selbstverständ-
lich, ist dieses Angebot nicht ausschließlich für Selbstnutzer, son-
dern richtet sich auch ganz gezielt an Investoren, die vermieten möchten und dadurch noch höhere Steuervorteile durch die AfA Denkmalschutz erzielen können. Um die oben kurz geschilderten Probleme zu umgehen, möchten wir Ihnen auf unserem Portal alle Informationen zur Verfügung stellen, die Sie benötigen, um sich nicht nur ein Bild zu Ihren Steuervorteilen durch AfA Denkmalschutz zu machen, sondern auch eine Entscheidung treffen zu können. Ist das überhaupt etwas für mich? Bin ich der richtige für so eine Inves-
tition? Viele Fragen werden Sie beantwortet bekommen, wenn nicht alle, dann stehen Ihnen unsere Experten gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir kennen dieses wirklich spannende Thema rund um die Steuervorteile der AfA Denkmalschutz bereits seit über 25 Jahren und würden uns freuen, wenn wir Ihnen bei Ihrer Entscheidungs-
hilfe weiter helfen können.

Die Steuervorteile durch die AfA Denkmalschutz -
wie wirkt sich das aus?

Eine Denkmalimmobilie zu sanieren, kostet Geld. Diese Sanierungs-
kosten können Sie mit Hilfe der AfA Denkmalschutz absetzen. Wenn Sie Ihr Denkmalobjekt selber nutzen, so gelten Steuererleichte-
rungen von 9 % pro Jahr über die Laufzeit von 10 Jahren. Insge-
samt schreiben Sie also 90 % der Sanierungskosten ab. Weitere Möglichkeiten haben Sie als Eigennutzer nicht. Wenn Sie Ihre Denk-
malimmobilie vermieten, so können Sie über die Steuervorteile des  AfA Denkmalschutz folgende Abschreibungen geltend machen: Sie schreiben 100 % der Sanierungskosten in einem Zeitraum von 12 Jahren ab. Vom 1. - 8. Jahr jeweils 9 % pro Jahr und in den folgen-
den 4 Jahren 7 % pro Jahr. Weiterhin können Sie auch noch den Alt-
bau über die normale AfA abschreiben. Ein enormer steuerlicher Vorteil im Vergleich zu den nicht erhöht subventionierten Immobi-
lien.

Die Anwendung der Steuervorteile AfA Denkmalschutz

Für die Anwendung der Steuervorteile der AfA Denkmalschutz muss ein Gebäude vor Baubeginn bereits unter Denkmalschutz stehen. Es kann sich auch um Teile einer Anlage handeln, zum Beispiel eine Scheune, die zu einem Herrenhaus gehört. Eine an-
dere Variante um die AfA Denkmalschutz in Anspruch zu nehmen kann sein, dass sich Ihre Immobilie in einem anerkannten Sanie-
rungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich befindet. Das klingt für Sie jetzt vielleicht etwas kompliziert, ist es aber nicht, wenn Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite haben. Wir erklären Ihnen die Unterschiede genau. Gerne stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Sie werden feststel-
len, dass die Investition in Denkmalimmobilien mit Hilfe der Steuer-
vorteile AfA Denkmalschutz steuerlich erheblich interessanter ist als vergleichbare Immobilien ohne diese Förderung. Erleben Sie mit, wie Ihre Traumimmobilie sich Stück für Stück von einer scheinbar wertlosen Ruine in eine wunderbare und einzigartige Denkmal-
immobilie verwandelt.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Ihrer Steuervorteile AfA 
Denkmalschutz? Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!


Betreff: Steuervorteile AfA Denkmalschutz

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Unsere Kundenreferenzen

Ariane Heinz

Unkomplizierte Abwicklung
Selten kommt es vor, dass ein Kostenvoranschlag dem tatsächlichen in Rechnung gestellten Aufwand entspricht. Übertragen auf Ihre Beratung ... weiterlesen