Berlin
Ihre mögliche Steuerersparnis: 192.291 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 569.160 €
Sanierungsanteil: 65,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Baden-Baden
Ihre mögliche Steuerersparnis: 232.572 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 649.120 €
Sanierungsanteil: 70,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Leipzig
Ihre mögliche Steuerersparnis: 40.593 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 101.678 €
Sanierungsanteil: 80,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Wiesbaden
Ihre mögliche Steuerersparnis: 461.610 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 2.475.450 €
Sanierungsanteil: 40,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Nürnberg
Ihre mögliche Steuerersparnis: 208.166 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 581.018 €
Sanierungsanteil: 70,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Dresden
Ihre mögliche Steuerersparnis: 254.735 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 644.800 €
Sanierungsanteil: 79,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%

AfA Gebäudeabschreibung

Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an! 030 53 06 04 52 

Beispielberechnung der Steuerersparnis einer Wohnung
Zu versteuerndes Einkommen 80.000,00 €
Steuerbelastung in 12 Jahren ohne Immobilie 321.924,00 €
Kaufpreis Denkmalimmobilie 206.035,00 €
Rückerstattung mit Immobilie in 12 Jahren 77.790,00 €

Effektiv gezahlter Kaufpreis 128.245,00 €

>> Berechnen Sie hier Ihren persönlichen Steuervorteil

 

AfA Gebäudeabschreibung -
profitieren Sie von Steuersparmöglichkeiten  

AfA-Gebäudeabschreibung -
Sie können einen festgelegten Prozentsatz geltend machen

Die Abschreibung auf ein Gebäude ist die Wertminderung eines Wirtschaftsgutes, unter die auch Gebäude fallen. Diese können jährlich zu einem festgelegten Prozentsatz steuerlich geltend ge-
macht werden. Die Gebäudeabschreibung erfolgt im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) und kann als lineare Abschreibung erfolgen (die Abschreibungsbeträge bleiben gleich) oder als degres-
sive Abschreibung (hierbei nehmen die jährlichen Abschreibungs-
beträge ab). Seit 2005 fällt die degressive Abschreibung bei Ge-
bäuden weg. Abhängig sind die Abschreibungsbeträge von der Nut-
zungsdauer und der steuerlichen Gesetzgebung des Wirtschafts-
gutes. Abschreibungsbeträge sind ausschließlich so genannte Buchverluste, die Wertminderung kann tatsächlich höher oder nie-
driger als die angegebene Abschreibung sein. Auch vermietete Im-
mobilien können jährlich mit einem bestimmten Anteil auf die An-
schaffungs- und Herstellungskosten abgeschrieben werden, die steuermindernd geltend gemacht werden können. 

Die Investition bietet eine AfA-Gebäudeabschreibung

Die Investition in ein Baudenkmal bietet Ihnen den besonderen Vorteil der AfA-Gebäudeabschreibung. Ist das Baudenkmal zum Beispiel in einem desolaten Zustand und es besteht ein legitimes Interesse der Gemeinde dieses wieder in den alten Glanz zu ver-
setzen, können Sie nicht nur die Altbausubstanz des Gebäudes abschreiben (AfA), sondern auch die zu erwartenden Herstellungs-
kosten für die Sanierung des Objektes steuerlich geltend machen. Das Ganze in einem Zeitraum von 12 Jahren zu 100 % als Kapital-
anleger und zu 90 % als Eigennutzer.

Falls Sie dieses Thema interessiert, laden wir Sie herzlich ein, sich auf unserem Portal www.investition-baudenkmal.de über Ihre Möglichkeiten der AfA-Gebäudeabschreibung und die erhöhten Abschreibungen bei Baudenkmälern zu informieren. Gerne stehen Ihnen unsere Experten für Ihre Fragen zur Verfügung.   


Betreff:  AfA Gebäudeabschreibung

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Unsere Kundenreferenzen

Carsten  Diers

Goldrichtige Empfehlung
Meine Frau und ich waren auf der Suche nach geeigneten Investitionsmodellen, die mittel- und langfristig dazu führen sollten, unter ... weiterlesen