Möglichkeiten
der Absetzung für Abnutzung (AfA)
Was versteht man unter der AfA?
Die Basis der Steuerersparnis: Abschreibungen für Abnutzungen
Eine vermietete Immobilie kann ebenso wie eine selbstgenutzte Im-mobilie zur Reduzierung der Steuerzahlung herangezogen werden. Wichtig ist, dass es sich um ein Baudenkmal handelt, um ein Objekt in Sanierungsgebieten oder in städtebaulichen Entwicklungsgebie-
ten.
Maßgeblich für Kapitalanleger: § 7h und 7i EStG
Die Vorschriften für Denkmalschutzabschreibungen sind für Kapital-
anleger im § 7h (Erhöhte Abs
etzungen bei Ge-
bäuden in Sanierungsgebieten und städtebau-
lichen Entwicklungsbereichen) und im § 7i (Er-
höhte Absetzungen bei Baudenkmalen) gere-
gelt. Sie dürfen im Herstellungsjahr und in den nachfolgenden sieben Jahren bis zu neun Pro-
zent der Herstellungs- und Modernisierungs-
kosten für Baumaßnahmen zur Denkmalerhal-
tung absetzen. In den nachfolgenden vier Jah-
ren kommen noch sieben Prozent der Kosten zum Abzug. Aus der hohen Abschreibung über einen kurzen Zeitraum ergibt sich meist ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung und eine reduzierte Steuerzahlung.
Auch Eigennutzer profitieren von Steuererleichterungen
Für Eigennutzer kommt ein Ansatz der Wiederherstellungskosten aus § 10f des Einkommenssteuergesetzes (Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen) zur Anwendung. Er erlaubt über zehn Jahre hinweg eine Abschrei-
bung von neun Prozent der anzuerkennenden Kosten. Somit sind denkmalgeschützte Immobilien für Eigennutzer und für Kapitalan-
leger ein Weg zur Reduzierung der Steuerlast und zum Aufbau von Vermögen.
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Positive Betreuung
Für die Vermittlung der Wohnung und den damit verbundenen Steuerersparnissen danke ich Ihnen sehr herzlich. Ihre fundierte und geduldige Beratung ...
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