Denkmalabschreibungen
Reduzieren Sie jetzt Ihre Steuerlast mit der Investition in ein Baudenkmal!
Warum denkmalgeschützte Immobilien?
- Realisierung einmaliger Steuervorteile
- Bis zu 90% des Kaufpreises absetzbar (AfA)
- Abschreibungen nach (§§ 7h, 7 i, 10 f des EStG) staatlich garantiert
- Mögliche Nachsteuerrendite bis zu 8% pro Jahr
- Verkaufsgewinne nach 10 Jahren steuerfrei
- Festpreis und Fertigstellung garantiert
- Bei verschiedenen Objekten TÜV Gutachten und baubegleitendes TÜV-Controlling
- Attraktive Fördermittel durch KFW-Bank möglich
Suchen Sie nach Steuervorteilen?
Bei der Investition in die Sanierung eines Baudenkmals bieten Ihnen Denkmalabschreibungen äußerst attraktive Steuervorteile. Auf Basis der Denkmalschutzabschreibung nach §§ 7h,7i und 10f des EStG können Sie durch den Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie Ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren und eine erhebliche Steuerersparnis realisieren – selbstverständlich staatlich garantiert.
Was bedeutet das für Sie?
- Als Investor erwerben Sie eine grundsolide Kapitalanlage und können die Sanierungskosten innerhalb von 12 Jahren zu 100% als Werbungskosten absetzen
- 9% p.a. vom 1. bis 8. Jahr sowie 7% p.a. vom 9. bis 12. Jahr ansetzen
- dazu den Altbauanteil zusätzlich linear abschreiben
Sie möchten mehr zum Thema „Denkmalabschreibungen“ erfahren?
Wir laden Sie herzlich ein, sich auf unseren Seiten weiter über diese einzigartige Anlagemöglichkeit mit attraktiven Steuervorteilen zu informieren. Für einen ersten Eindruck empfehlen wir Ihnen die Referenzschreiben unserer Kunden, die bereits erfolgreich investiert haben.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch gerne persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung. Rufen Sie mich jederzeit unter meiner Mobilfunknummer
0171 – 58 444 58 an. Ich freue mich auf Ihren Anruf!
![]() |
Kai Albert Inhaber |
Ausgewählte Angebote für Sie
Bundesland Suche


