Denkmalgeschützte Immobilien
Denkmalgeschützte Immobilien stellen aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften und Möglichkeiten für viele private Investoren eine einzigartige Kapitalanlage dar. Neben ihrem Alleinstellungsmerkmal als Werke deutscher Baukunst mit oftmals eindrucksvoller Historie sind es vor allem hohe Miet- und Verkaufsrenditen, die Investitionen in Denkmalimmobilien derart interessant gestalten.
Mit weniger als 5 % aller Immobilien in Deutschland ist die Anzahl der denkmalgeschützten Bauwerke allerdings limitiert. Um diese Bauwerke verschiedenster Zeitepochen und somit ihr unschätzbares kulturelles Erbe zu erhalten, unterstützt die Bundesregierung die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien mit unvergleichlichen, weltweit einmaligen Steuerbegünstigungen und arbeitet mit zukünftigen Investoren Hand in Hand.
Ein Baudenkmal ist ein Zeugnis unserer Geschichte, Kultur und Entwicklung, an dessen Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht. Aufgrund seines besonderen Wertes steht das Bauwerk deshalb unter Denkmalschutz und wird in eine Denkmalliste der jeweiligen Stadt eingetragen. Steuerlich wird ein Baudenkmal nach § 7i / 10f EStG behandelt und abgeschrieben.
Neben der Nennung in eine Denkmalliste, kann die Stadt eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchführen, um bauliche Missstände zu beheben oder zu verbessern. Das sogenannte Sanierungsgebiet umfasst eine fest umrissene Zone, wobei die Abschreibungen für die Gebäude je nach Nutzung steuerlich nach § 7h oder 10f des EStG berücksichtigt werden. Das bedeutet, es bestehen für beide Anlageformen identische steuerliche Vorteile. Lediglich der § 10f EStG unterscheidet sich geringfügig, da er nur Anwendung bei ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten findet.
Aufgrund der Lage, der liebevollen komplett Sanierung und nicht zuletzt der luxuriösen Ausstattung, entsteht bei dem Bewohner eines solchen Gebäudes ein unvergleichbares Wohngefühl.

