Übersicht Ihrer Vorteile

Denkmalgeschütze Immobilien bieten Ihnen eine einzigartige und grundsolide Kapitalanlage mit konkurrenzlosen Steuervorteilen. Vom Staat als kulturell wertvoll und besonders erhaltenswert eingestuft, werden Ihnen bei der Investition in die Immobilie attraktive Anlageperspektiven angeboten.

Mit der folgenden Übersicht erhalten Sie die Vorteile einer Investition in denkmalgeschützte Immobilien in Kurzform: 

  • Realisierung einmaliger Steuervorteile
  • Bis zu 90% des Kaufpreises absetzbar (AfA)
  • Abschreibungen nach (§§ 7h, 7 i, 10 f des EStG) staatlich garantiert
  • Mögliche Nachsteuerrendite bis zu 8% pro Jahr
  • Verkaufsgewinne nach 10 Jahren steuerfrei
  • Festpreis und Fertigstellung garantiert
  • Bei verschiedenen Objekten TÜV Gutachten und baubegleitendes TÜV-Controlling
  • Attraktive Fördermittel durch KFW-Bank möglich


Wenn eine baubegleitende Qualitätskontrolle
und Abnahme durch z. B. den TÜV SÜD stattfindet, findet folgendes Prozedere statt:

Mit der TÜV Süd Industrie Service GmbH wird für ein bestimmtes Bauvorhaben eine qualitätssichernde Baubegleitung vereinbart und in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser baubegleitenden Qualitätssicherung begehen Mitarbeiter des TÜV turnusgemäß die Baustelle, um auftretende Mängel rechtzeitig zu erkennen und Abhilfe zu empfehlen. In der Regel sind 8 bis 10 Baustellenbesuche geplant. Ferner begleitet die TÜV Süd Industrie Service GmbH den Verwalter bei der Schlussabnahme des Gemeinschaftseigentums und erstellt einen entsprechenden Abnahmebericht. Der Prüfumfang der TÜV Süd Industrie Service GmbH beinhaltet die Mängelerfassung und stellt im Schlussbericht fest, dass:

  • das Objekt nach der vorliegenden, vereinbarten Baubeschreibung gebaut wurde, dass die in der Baubeschreibung aufgeführten Vorschriften eingehalten wurden, wobei darauf hinzuweisen ist, dass eine Überprüfung nur stichpunkthaltig erfolgen kann;
  • die anerkannten Regeln der Technik eingehalten wurden und dass die VDE Vorschriften und sonstige Sondervorschriften berücksichtigt wurden. Bei Altbauten gilt dies, soweit es die baulichen Gegebenheiten zulassen;
  • keine erkennbaren Mängel vorhanden sind.

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