Berlin
Ihre mögliche Steuerersparnis: 192.291 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 569.160 €
Sanierungsanteil: 65,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Baden-Baden
Ihre mögliche Steuerersparnis: 232.572 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 649.120 €
Sanierungsanteil: 70,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Leipzig
Ihre mögliche Steuerersparnis: 40.593 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 101.678 €
Sanierungsanteil: 80,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Wiesbaden
Ihre mögliche Steuerersparnis: 461.610 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 2.475.450 €
Sanierungsanteil: 40,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Nürnberg
Ihre mögliche Steuerersparnis: 208.166 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 581.018 €
Sanierungsanteil: 70,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Dresden
Ihre mögliche Steuerersparnis: 254.735 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 644.800 €
Sanierungsanteil: 79,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%

§ 7i EStG geltend machen

Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an! 030 53 06 04 52 

Beispielberechnung der Steuerersparnis einer Wohnung
Zu versteuerndes Einkommen 80.000,00 €
Steuerbelastung in 12 Jahren ohne Immobilie 321.924,00 €
Kaufpreis Denkmalimmobilie 206.035,00 €
Rückerstattung mit Immobilie in 12 Jahren 77.790,00 €

Effektiv gezahlter Kaufpreis 128.245,00 €

>> Berechnen Sie hier Ihren persönlichen Steuervorteil

 

§ 7i EStG (Einkommenssteuergesetz)

Nutzen Sie erhöhte Abschreibungen für Baudenkmäler § 7i EStG

Wenn Sie eine Immobilie erwerben, die nach den jeweiligen landes-
rechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, können Sie nach § 7i EStG im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden 7 Jahren je-
weils 9 % p.a. und in den folgenden 4 Jahren jeweils 7 % p.a. der Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die zur Sanierung und Erhaltung des Gebäudes oder zu seiner sinnvollen Nutzung erfor-
derlich sind, absetzen. Insgesamt in einem Zeitraum von 12 Jahren also 100 % der Herstellungskosten. Die Baumaßnahmen müssen in enger Abstimmung mit dem Amt für Denkmalpflege durchgeführt werden. Die erhöhten Absetzungen nach § 7i EStG für Baudenk-
mäler können nur in Anspruch genommen werden, soweit die Her-
stellungs- oder Anschaffungskosten nicht durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen gedeckt sind. Weiterhin haben Sie die Möglich-
keit, die Altbausubstanz, abhängig vom Baujahr Ihres Gebäudes, mit 2 %  p.a. oder 2,5 % p.a. linear über 40 oder 50 Jahre abzu-
schreiben.

Wie erlangen Sie Ihre Steuervorteile nach § 7i EStG?

Um die Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen bei Baudenk-
mälern nach § 7i EStG geltend machen zu können, benötigen Sie eine Bescheinigung des jeweiligen Landesdenkmalamtes oder durch den zuständigen Regierungspräsidenten (für Baumaßnahmen im Bundesland Sachsen). Um eine reibungslose Abwicklung dieser Vorgehensweise nach § 7i EStG zu gewährleisten, arbeiten wir seit vielen Jahren mit erfahrenen Partnern zusammen, die durch ihre langjährige Tätigkeit gute Kontakte zu den notwendigen Behörden pflegen und dadurch in der Lage sind, diese Unterlagen schnellst-
möglich beizubringen. www.investition-baudenkmal.de ist ein Por-
tal, das sich ausschließlich auf die Beratung von Interessenten fokussiert hat, die Interesse am Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie und der erhöhten Absetzung nach § 7i EStG haben. Sehr gerne steht Ihnen unser Team bei allen Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.


Betreff: § 7i EStG (Einkommenssteuergesetz) geltend machen

< Zur vorherigen Seite Zur nächsten Seite >

Unsere Kundenreferenzen

Oliver  Schramm

Offen, ehrlich und fair
Nun ist der Vertrag für meine Wohnung schon einige Jahre unterschrieben und ich möchte mich auf diesem Wege noch einmal für den Tipp, ... weiterlesen