§ 7i EStG geltend machen
§ 7i EStG (Einkommenssteuergesetz)
Nutzen Sie erhöhte Abschreibungen für Baudenkmäler § 7i EStG
Wenn Sie eine Immobilie erwerben, die nach den jeweiligen landes-
rechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, können Sie nach § 7i EStG im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden 7 Jahren je-
weils 9 % p.a. und in den folgenden 4 Jahren jeweils 7 % p.a. der Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die zur Sanierung und Erhaltung des Gebäudes oder zu seiner sinnvollen Nutzung erfor-
derlich sind, absetzen. Insgesamt in einem Zeitraum von 12 Jahren also 100 % der Herstellungskosten. Die Baumaßnahmen müssen in enger Abstimmung mit dem Amt für Denkmalpflege durchgeführt werden. Die erhöhten Absetzungen nach § 7i EStG für Baudenk-
mäler können nur in Anspruch genommen werden, soweit die Her-
stellungs- oder Anschaffungskosten nicht durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen gedeckt sind. Weiterhin haben Sie die Möglich-
keit, die Altbausubstanz, abhängig vom Baujahr Ihres Gebäudes, mit 2 % p.a. oder 2,5 % p.a. linear über 40 oder 50 Jahre abzu-
schreiben.
Wie erlangen Sie Ihre Steuervorteile nach § 7i EStG?
Um die Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen bei Baudenk-
mälern nach § 7i EStG geltend machen zu können, benötigen Sie eine Bescheinigung des jeweiligen Landesdenkmalamtes oder durch den zuständigen Regierungspräsidenten (für Baumaßnahmen im Bundesland Sachsen). Um eine reibungslose Abwicklung dieser Vorgehensweise nach § 7i EStG zu gewährleisten, arbeiten wir seit vielen Jahren mit erfahrenen Partnern zusammen, die durch ihre langjährige Tätigkeit gute Kontakte zu den notwendigen Behörden pflegen und dadurch in der Lage sind, diese Unterlagen schnellst-
möglich beizubringen. www.investition-baudenkmal.de ist ein Por-
tal, das sich ausschließlich auf die Beratung von Interessenten fokussiert hat, die Interesse am Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie und der erhöhten Absetzung nach § 7i EStG haben. Sehr gerne steht Ihnen unser Team bei allen Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.
Betreff: § 7i EStG (Einkommenssteuergesetz) geltend machen